Dienstleistung

Seniorenbetreuung: Hilfe im Alltag und Begleitung

Hilfe im Haushalt, Begleitung zum Arzt oder zum Einkaufen, ein Spaziergang oder einfach Gesellschaft: Seniorenbetreuung macht den Alltag leichter, für ältere Menschen und ihre Angehörigen. Hier erfährst du, was dazugehört und was nicht, was es kostet und welche Pflichten für den Haushalt gelten. Auf Workpop inserierst du gratis und wählst selbst aus.

Wer jemanden für Hausarbeit bezahlt, ist in der Regel Arbeitgeber: AHV ab dem ersten Franken und Unfallversicherung. Workpop übernimmt das nicht für dich. Ratgeber: AHV bei Nebenjob und Haushaltshilfe

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Inserieren ist gratis und ohne Provision: Offerten erhalten und in Ruhe auswählen.

Richtpreise

Richtwerte, je nach Region und Anbieter verschieden. Gesetzliche Mindestlöhne und Sozialabgaben können hinzukommen.

Du bestimmst den Preis – unter Einhaltung der Mindestlöhne.

Für Hausarbeit legt der Normalarbeitsvertrag des Bundes (NAV Hauswirtschaft) 2026 einen Mindestlohn von CHF 20.35 brutto pro Stunde fest (ungelernt, ohne Ferienzuschlag). Er gilt ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber und nicht im Kanton Genf. Quelle: seco.admin.ch

Prüfe die Regeln in deinem Kanton und deiner Gemeinde.

Ratgeber: Preise und Mindestlöhne

Was zur Seniorenbetreuung gehört

Gemeint ist Hilfe im Alltag, damit ältere Menschen möglichst selbstständig zu Hause leben können. Viele wünschen sich eine feste Person, die regelmässig vorbeikommt und die man kennt.

Auch für Angehörige ist das eine Entlastung, besonders wenn sie weiter weg wohnen oder berufstätig sind. Und oft ist der Besuch selbst das Wichtigste: jemand, der Zeit hat, zuhört und mit auf einen Spaziergang kommt.

  • Einkaufen und Kommissionen
  • Kochen, putzen, Wäsche machen
  • Begleitung zu Arzt, Coiffeur oder Bank
  • Spaziergänge, Vorlesen und Gesellschaft
  • Gemeinsam kochen oder Kaffee trinken
  • Hilfe mit Post, Natel und Computer

Hilfe und Begleitung, keine Pflege

Hilfe im Haushalt und Begleitung älterer Menschen sind möglich. Pflege – auch Grundpflege wie Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Aufstehen – braucht in der Regel eine Fachausbildung und eine kantonale Bewilligung.

Braucht es Pflege zu Hause, wende dich an die Spitex oder an eine bewilligte Pflegeorganisation. Alltagshilfe und Pflege lassen sich gut ergänzen.

Was kostet Alltagshilfe?

Ein Beispiel aus der gemeinnützigen Haushilfe: Pro Senectute Rorschach & Unterrheintal verrechnet 2026 CHF 33–35 pro Stunde, für «Haushilfe Plus» CHF 40 und an Sonn- und Feiertagen sowie nachts CHF 49.50. Mit einer privaten Alltagshilfe machst du den Lohn direkt ab.

Für Hausarbeit legt der Normalarbeitsvertrag des Bundes (NAV Hauswirtschaft) 2026 einen Mindestlohn von CHF 20.35 brutto pro Stunde fest (ungelernt, ohne Ferienzuschlag). Er gilt ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber und nicht im Kanton Genf. Einige Kantone kennen eigene Mindestlöhne.

So beschreibst du deinen Auftrag

Beschreib, welche Hilfe es braucht, an welchen Tagen und wie lange. Schreib, ob es Treppen gibt, welche Sprache wichtig ist und ob ein Auto nötig ist. Auch Angehörige können den Auftrag inserieren.

Nenne auch Gewohnheiten und Vorlieben: Wann wird gegessen, welche Läden sind vertraut, worüber plaudert die Person gern? Solche Details helfen, dass sich alle rasch wohlfühlen.

Auf Workpop siehst du Profil und Bewertungen und klärst Fragen im Chat. Lerne die Person vor dem ersten Einsatz kennen. Nimmst du eine Offerte an, entsteht ein digitaler Vertrag mit Preis, Termin und Beschreibung.

Das solltest du vorher abmachen

Macht Aufgaben, Zeiten, Stundenlohn und Ferienentschädigung ab. Klärt, wie Einkäufe abgerechnet werden – mit Quittungen und einer Haushaltskasse – und wer einen Schlüssel bekommt. Bezahlt wird direkt zwischen euch, ohne Provision.

Besprecht auch, was die Person nicht übernimmt, zum Beispiel Medikamente richten oder Hilfe beim Waschen, und wen sie informiert, wenn ihr etwas auffällt.

Wer in einem Privathaushalt jemanden für Hausarbeit oder die Betreuung älterer Menschen bezahlt, ist in der Regel Arbeitgeber und muss AHV/IV/EO-Beiträge abrechnen, und zwar ab dem ersten Franken. Haushalte müssen ihre Angestellten zudem bei einem zugelassenen Unfallversicherer versichern (nicht bei der Suva). Workpop übernimmt das nicht für dich.

Das solltest du vorher abmachen

  • Welche Hilfe: Haushalt, Einkauf, Begleitung, Gesellschaft
  • Tage, Zeiten und Dauer
  • Stundenlohn, Ferienentschädigung und Zahlungsweise
  • Wie Einkäufe abgerechnet werden
  • Schlüssel und Zugang zur Wohnung
  • Wen die Person im Notfall anruft
  • AHV-Anmeldung und Unfallversicherung (Sache des Haushalts)

Jahreszeit

Alltagshilfe braucht es das ganze Jahr. Im Winter, bei Schnee und Glatteis, sind Begleitung und Hilfe beim Einkaufen besonders wertvoll. Organisiere rechtzeitig eine Vertretung, wenn Angehörige in die Ferien fahren.

Offene Aufträge: Seniorenbetreuung

Zurzeit gibt es keine offenen Aufträge für diese Dienstleistung.

Erfasse deinen Auftrag: Inserieren ist gratis, und Leute aus der Region können dir eine Offerte machen.

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Häufige Fragen

  • Darf eine Alltagshilfe auch pflegen?
    Hilfe im Haushalt und Begleitung sind möglich. Pflege – auch Grundpflege wie Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Aufstehen – braucht in der Regel eine Fachausbildung und eine kantonale Bewilligung. Für Pflege zu Hause wende dich an die Spitex oder an eine bewilligte Pflegeorganisation.
  • Was kostet Alltagshilfe für Senioren?
    Als Beispiel verrechnet Pro Senectute Rorschach & Unterrheintal 2026 für die Haushilfe CHF 33–35 pro Stunde. Privat macht ihr den Lohn selbst ab. Für Hausarbeit gilt ab durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber der Mindestlohn von CHF 20.35 brutto pro Stunde (NAV Hauswirtschaft, ungelernt, ohne Ferienzuschlag, nicht in Genf).
  • Muss ich die Alltagshilfe bei der AHV anmelden?
    In der Regel ja: Im Privathaushalt sind AHV/IV/EO-Beiträge ab dem ersten Franken geschuldet. Für kleine Arbeitsverhältnisse gibt es das freiwillige vereinfachte Abrechnungsverfahren: einmal pro Jahr über die Ausgleichskasse, inklusive AHV/IV/EO/ALV-Beiträgen und 5 % Quellensteuer; 2026 für Löhne bis CHF 22'680 pro Person und eine Lohnsumme bis CHF 60'480. Kläre es mit der AHV-Ausgleichskasse deines Kantons ab.
  • Können Angehörige den Auftrag inserieren?
    Ja. Beschreib im Inserat, für wen die Hilfe ist und was es braucht. Lernt die Person gemeinsam kennen, bevor die Hilfe beginnt.

Inserieren ist gratis und ohne Provision: Offerten erhalten und in Ruhe auswählen. Du bestimmst den Preis – unter Einhaltung der Mindestlöhne.

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